„Facebook-Fahndung ist eine rechtliche Grauzone“

„Facebook-Fahndung ist eine rechtliche Grauzone“

PD Dr. Gabriele Kett-Straub (Bild: FAU)

PD Dr. Gabriele Kett-Straub (Bild: FAU)

Die Justizminister der Länder haben auf ihrer jährlichen Herbst-Konferenz beschlossen, die rechtlichen Möglichkeiten einer Fahndung über soziale Netzwerke zu prüfen. Doch wie sieht die Rechtslage grundsätzlich aus? Das erklärt PD Dr. Gabriele Kett-Straub vom Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Über kein anderes Medium können in kurzer Zeit so viele Personen erreicht werden wie über Facebook, dessen Faszination vor allem bei jungen Menschen nach wie vor ungebrochen ist. Da ist es nur naheliegend, dass auch die Polizei das soziale Netzwerk für ihre Zwecke nutzt. Man hofft mit Hilfe der riesigen Facebook-Gemeinde auf Fahndungserfolge: „Aktenzeichen XY – ungelöst“ wird quasi von Facebook abgelöst. Die Justizminister der Länder haben sich gestern bei der Justizministerkonferenz darauf geeinigt, dass nun geprüft werden soll, ob die Polizei künftig online auf Verbrecherjagd mit Hilfe von Facebook und Twitter geht.

Verschiedene Polizeibehörden betreiben bereits eigene Facebook-Seiten und ziehen eine positive Bilanz. Aktuell bittet die Polizei Hannover um die Mithilfe bei einem Tötungsdelikt: „Liebe Facebook-Gemeinde, wir bitten aus aktuellem Anlass um Eure Unterstützung“. Auf Fotos, die angeklickt werden können, sind verschiedene Gegenstände (Säge, Hammer, Winkelschleifer) abgebildet, die im Zusammenhang mit dem Fund verschiedener Leichenteile eine Rolle spielen. Unter einer angegebenen Telefonnummer sollen sich diejenigen melden, die Angaben zu den konkreten Gegenständen machen können.Gegen ein solches Vorgehen ist rechtlich prinzipiell nichts einzuwenden. Kritisch muss indes hinterfragt werden, ob eine weltweite Suche nach Menschen, die drei Gegenstände kennen könnten, die im niedersächsischen Maschsee gefunden wurden, tatsächlich den erhofften Fahndungserfolg bringt oder ob nicht klassische Ermittlungsarbeit zielführender wäre. So drängt sich der Eindruck auf, dass es bei diversen Fahndungsaufrufen eher um eine Selbstdarstellung der Polizeibehörden geht als um ernsthafte straf-prozesssuale Ermittlungsmaßnahmen. …weiterlesen