Satzung
Satzung des Interdisziplinären Zentrums für
Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften
(Digital Humanities and Social Sciences)
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 10. März 2014
zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. Mai 2014
§ 1 Name und Einrichtung
- Die durch diese Satzung errichtete Einrichtung trägt den Namen „Interdisziplinäres Zentrum für Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften (Digital Humanities and Social Sciences)“ (im Folgenden genannt „IZ Digital“).
- Das IZ Digital ist ein langfristiger, aber nicht auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg aus mehreren wissenschaftlichen Disziplinen
- mit fachübergreifendem Charakter,
- in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Partnern und
- zum Zwecke der Förderung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften.
Das IZ Digital ist der Vertreter dieser Anliegen innerhalb und außerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg.
- Das IZ Digital ist ein Zusammenschluss außerhalb der durch den staatlichen Gliederungsbescheid bestimmten Organisationsstruktur (vgl. Art. 19 Abs. 5 BayHSchG).
§ 2 Ziele und Aufgaben
- Aufgabe des IZ Digital ist die fächerübergreifende Koordination und Organisation der Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich der digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg.
- Das IZ Digital fördert die Kooperation mit entsprechenden Institutionen in der Region sowie mit nationalen und internationalen Institutionen.
- Ein zentrales Anliegen des Zentrums ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften.
§ 3 Organisation des IZ Digital
- Organe des IZ Digital sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand mit geschäftsführendem Sprecher / geschäftsführender Sprecherin
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Das IZ Digital wird vom Vorstand und seinem Sprecher / seiner Sprecherin geleitet.
§ 4 Mitgliedschaft im IZ Digital
- Gründungsmitglieder sind die hauptberuflichen Hochschullehrer/innen und Mitarbeiter/innen, die an der Sitzung der Initiativgruppe zur Gründung des IZ Digital am 10.3.2014 teilgenommen haben.
- Als Mitglieder können in das IZ Digital aufgenommen werden
- Hauptberufliche Hochschullehrer/innen und Mitarbeiter/innen der FAU Erlangen-Nürnberg (stimmberechtigt),
- alle anderen (nicht hauptberuflichen) Mitglieder der FAU Erlangen-Nürnberg, Vertreter anderer Universitäten und Hochschulen, Einrichtungen oder Körperschaften sowie externe Kooperationspartner, welche die Ziele und den Zweck des IZ Digital in geeigneter Weise fördern und unterstützen und im Sinne der Zweckbestimmung am IZ Digital mitarbeiten wollen (nicht stimmberechtigt).
- Eine Mitgliedschaft kann über den Vorstand des IZ Digital beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufnahmeanträge.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zulässig. Die Mitgliedschaft erlischt ferner automatisch mit dem Ende der Tätigkeit an der FAU.
§ 5 Mitgliederversammlung des IZ Digital
- Die stimmberechtigten Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung des IZ Digital.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des IZ Digital. Sie befindet insbesondere über
- die Aufnahme weiterer Mitglieder,
- die Zahl der Vorstandsmitglieder,
- die Wahl des Vorstands,
- die Planung und Durchführung von Vorhaben zur Förderung der Zielsetzungen des IZ Digital gemäß § 2 dieser Satzung,
- die Änderung dieser Satzung.
- Die Mitgliederversammlung tritt jederzeit auf Antrag des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest jedoch einmal im Jahr zusammen.
- Beschlussfähigkeit liegt dann vor, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei fehlender Beschlussfähigkeit ist die Einholung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung auf postalischem Weg (schriftlich per Brief, Fax oder Email) möglich.
§ 6 Vorstand und Vorstandssprecher/in des IZ Digital
- Der Vorstand umfasst mindestens drei Mitglieder, von denen eines das Amt des geschäftsführenden Sprechers / der gescäftsführenden Sprecherin bekleidet. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihren Reihen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
- Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den geschäftsführenden Sprecher / die geschäftsführende Sprecherin und bestimmt die Reihenfolge seiner / ihrer Vertretung durch die anderen Vorstandsmitglieder.
- Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorstandssprechers / der Vorstandssprecherin zusammen. Es findet mindestens eine Vorstandssitzung pro Jahr statt.
- Der Vorstand nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Er leitet und koordiniert das IZ Digital.
- Er präsentiert das IZ Digital nach außen und leitet die Öffentlichkeitsarbeit.
- Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
- Er verwaltet die dem IZ zur Verfügung stehenden Ressourcen.
- Der Vorstandssprecher / die Vorstandssprecherin oder im Falle seiner / ihrer Verhinderung sein / ihr Stellvertreter / seine / ihre Stellvertreterin nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Er / Sie beruft Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein und leitet die Sitzungen.
- Er / Sie führt die laufenden Geschäfte des IZ Digital und vertritt diese gegenüber der Universitätsleitung und nach außen.
- Er / Sie führt die Beschlüsse des Vorstandes aus.
- Er / Sie erstattet der Universitätsleitung jeweils zum Ende eines Studienjahres einen Jahresbericht über die Arbeit des IZ Digital.
§ 7 Sitzungsmodus
- Die Einladungen zur Mitgliederversammlung oder zu der Sitzung des Vorstandes sollen schriftlich durch den Vorstandssprecher unter der Angabe der Tagesordnung an alle jeweiligen Mitglieder mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin erfolgen. Wird eine Fortsetzung einer laufenden Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, so kann dies ohne gesonderte Einladung in der Sitzung beschlossen werden.
- Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder der Sitzung des Vorstandes wird vom Sprecher / von der Sprecherin vorbereitet. Ergänzungen können von den Mitgliedern der jeweiligen Organe bis zum Sitzungstermin bzw. bei Sitzungsbeginn vorgeschlagen werden.
- Von der Mitgliederversammlung und den Sitzungen des Vorstandes werden Ergebnisprotokolle verfasst, die allen Mitgliedern der Mitgliederversammlung innerhalb von 14 Tagen zugesandt werden.
- Den Geschäftsgang regelt § 30 der Grundordnung der FAU.
§ 8 Wahlen und Abstimmungen
- Die Abstimmungen der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel offen. Auf Antrag sind die Abstimmungen geheim. Bei Abstimmungen ist Stimmenthaltung möglich. Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Wahlen in der Mitgliederversammlung finden, sofern es keine Gegenkandidaten gibt, in offener, sonst in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimme.
- Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds und des Vorstandssprechers / der Vorstandssprecherin ist möglich.
- Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Den Geschäftsgang regelt § 30 der Grundordnung der FAU.
§ 9 Satzungsänderungen
Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder nötig.
§ 10 Auflösung
Das IZ Digital löst sich auf, wenn dies eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder beschließt.
§ 11 Inkrafttreten
Die vorliegende Satzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung, dem 11.3.2014, in Kraft.